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   BPatG, 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06   

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BPatG, 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2008,15958)
BPatG, Entscheidung vom 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2008,15958)
BPatG, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 5 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2008,15958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 703
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BPatG, 15.07.2010 - 5 W (pat) 452/07

    Anrechnung der Beschwerdeverfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung GRUR 2009, 703, 705 - Gegenstandswertfestsetzung durch das DPMA  festgestellt, dass es sich beim Gebrauchsmusterlöschungsverfahren um ein einem Gerichtsverfahren angenähertes justizförmiges Verwaltungsverfahren handelt.

    Zu denken ist hierbei etwa an straßenbaurechtliche, bauplanerische, raumplanerische, naturschutzrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Verwaltungsverfahren, die ebenfalls eine Erfassung und Bewertung äußerst komplizierter Sachverhalte und wirtschaftlicher Interessenlagen im Rahmen des Kostenfestsetzungsbeschlusses beinhalten können (vgl. BPatG GRUR 2009, 703, 705 -Gegenstandswertfestsetzung).

  • BPatG, 17.12.2020 - 26 W (pat) 3/19

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zur Frage, ob jeder

    Die Markenstelle als der für das Widerspruchsverfahren zuständige Spruchkörper hat in der Kostengrundentscheidung vom 5. Januar 2015 den Antrag des Widersprechen auf Festsetzung des Gegenstandswerts zurückgewiesen und dazu unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG BlPMZ 2008, 451 - Gegenstandswertfestsetzung durch das DPMA ausgeführt, dass eine vom Kostenfestsetzungsbeschluss des Kostenbeamten getrennte Festsetzung des Gegenstandswerts unzulässig sei, da es sich beim Widerspruchsverfahren um ein Verwaltungsverfahren, nicht hingegen um ein Gerichtsverfahren handele.
  • BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 28/09
    Für eine solche Festsetzung besteht jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt keine Rechtsgrundlage (GRUR 2009, 703 ff).
  • BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
    Statt dessen wird im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren der Gegenstandswert im Kostenfeststellungsbeschluss inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt (BPatGE 51, 55, 58 ff.; Bühring/Schmid, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 112).
  • BPatG, 23.10.2012 - 33 W (pat) 24/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Widerspruchsverfahren -

    Ob eine separate Wertfestsetzung in entsprechender Anwendung des § 33 Abs. 1 RVG geboten ist (vgl. Knoll in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 71 Rn. 23), oder ob es im Gegenteil dem für die Sachentscheidung zuständigen Beamten der Markenstelle verwehrt ist, den Gegenstandswert losgelöst von der Kostenfestsetzung in einem eigenen Beschluss festzusetzen (so für das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren BPatG GRUR 2009, 703 - Gegenstandswertfestsetzung durch das DPMA), kann offenbleiben.
  • BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Zur Festlegung des Gegenstandswertes des Löschungsverfahrens ist aber in erster Linie der Kostenbeamte der zuständigen Gebrauchsmusterabeilung des DPMA berufen (vgl. BPatGE 51, 55, 58 - ,,Gegenstandswertfestsetzung durch das DPMA"), dem der Senat nicht vorgreifen kann.
  • BPatG, 07.03.2017 - 35 W (pat) 16/14

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kosten - "Screening

    In dessen Rahmen wird auch der Gegenstandswert des patentamtlichen Löschungsverfahrens - sofern sich die Parteien auf einen solchen nicht einvernehmlich verständigen können - als Bemessungsfaktor zu bestimmen sein (vgl. BPatGE 51, 55, 59 f.).
  • BPatG, 29.09.2015 - 35 W (pat) 17/14

    Grundsätze zur Kostenfestsetzung nach Löschung eines Gebrauchsmusters; Kriterien

    Allerdings besteht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem DPMA die Besonderheit, dass dort eine Festsetzung des Gegenstandswertes nicht durch gesonderten (gerichtlichen) Beschluss stattfindet, sondern der Gegenstandswert nur inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt wird (BPatGE 51, 55, 58 ff.).
  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 3/13

    Grundsätze zu Bemessung und Umfang der erstattungsfähigen Kosten im

    Allerdings besteht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem DPMA die Besonderheit, dass dort eine Festsetzung des Gegenstandswertes nicht durch gesonderten (gerichtlichen) Beschluss stattfindet, sondern der Gegenstandswert nur inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt wird (BPatGE 51, 55, 58 ff.).
  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14

    Grundlagen zur Festsetzung der Kosten für ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

    Allerdings besteht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem DPMA die Besonderheit, dass dort eine Festsetzung des Gegenstandswertes nicht durch gesonderten (gerichtlichen) Beschluss stattfindet, sondern der Gegenstandswert nur inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt wird (BPatGE 51, 55, 58 ff.).
  • BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 26/09
  • BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 30/09
  • BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 29/09
  • BPatG, 02.09.2008 - 5 W (pat) 10/07
  • BPatG, 02.06.2016 - 35 W (pat) 8/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem

  • BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 39/09
  • BPatG, 25.09.2008 - 5 W (pat) 18/06
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